Kurzzeitpflege
Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht in erforderlichem Umfang erbracht werden, besteht Anspruch auf 28 Tage Pflege in einer Einrichtung. Dies gilt z.B. im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt oder wenn die Pflegeperson verhindert ist. Die Krankenkasse übernimmt dabei die pflegebedingten Aufwendungen bis max. € 1.550,-.